Akteneinsicht Bußgeldakte

Nur auf der Basis Ihres Bußgeldbescheides kennen Sie die nicht konkrete Aktenlage. Dieses Wissen ist aber absolut notwendig. Vielleicht lässt sich ein Bußgeld verhindern? Nur wenn Sie die Aktenlage ganz kennen, können Sie eine Verteidigungsstrategie aufbauen.
Einsicht in die kompletten Akten erhält nur ein Rechtsanwalt.

 

Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen als preiswerte Alternative an > ONLINE Akteneinsicht in Ihre Bußgeldakte

zu erhalten.


Wir bieten Ihnen zu > günstigen Konditionen an, Sie lediglich über den kompletten Inhalt der Akte zu informieren. Es wird keine weitere Tätigkeit durch uns erfolgen, außer Sie lösen später einen separaten Auftrag aus.


So geht es:

  • Sie haben Post von der Bußgeldbehörde, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen: Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen.
  • Sie füllen unser Formular und unsere Vollmacht aus, unterschreiben und schicken uns beides per Post oder Fax (Ihre Unterschrift ist nötig) zu.
  • Sie überweisen eine Anzahlung von EUR 59,50 auf unser > Konto. Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, beantragen wir sofort Akteneinsicht für Sie. Wenn Sie Beauftragung und Zahlung zeitgleich in die Wege leiten, geht es am schnellsten.
  • Wie lange es dauert, bis wir die Akte in Händen halten, hängt von der jeweiligen Behörde ab.
  • Wir kopieren die Akte für Sie, sobald sie uns vorliegt und senden Ihnen eine Rechnung über den fälligen Restbetrag (> Konditionen)  .
  • Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns die Kopie der Akte per Post.
  • Möchten Sie eine weitere Vertretung durch uns? Wir übernehmen diese ausschließlich nach einem Extra-Auftrag.