Arbeitsrecht

Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Die eigentliche Basis ist aber der gelebte Arbeitsalltag, der idealerweise auf gegenseitigem Wohlwollen ruht.


Wer blättert schon im Vertrag, wenn alles gut läuft?

Als Arbeitgeber sind Sie für Ihre erfolgreiche Tätigkeit auf Ihre Mitarbeiter angewiesen.
Für Sie als Arbeitnehmer ist Ihr Arbeitsplatz die Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Existenz.
 

Wenn Sie beispielsweise mit der Leistungsbereitschaft eines Mitarbeiters unzufrieden sind,
oder wenn Sie sich als Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlen oder es Spannungen zwischen Mitarbeitern untereinander gibt, dann ist die fundierte Kenntnis der umfangreichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung genau so wichtig wie die emotionale Seite.

 

Deshalb beurteilen wir Ihr Arbeitsverhältnis nicht nur rechtlich, sondern haben immer auch Ihre menschliche Erwartungshaltung im Blick.
Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen in diesem Spannungsfeld optimal geltend zu machen und einen klaren Kopf zu bewahren.


Gerade im Arbeitsrecht halten wir die Suche nach einem Kompromiss für wichtig. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einer neu zu schaffenden Grundlage wieder annähern können, sparen beide die zeit - und kostenaufwändige Suche nach einem neuen Vertragspartner.
Die kurzen Fristen im Kündigungsschutzprozess erzwingen zwar leider oft den Gang vor das Arbeitsgericht. Im und parallel zum Gerichtsprozess ist eine Übereinkunft dennoch häufig erreichbar.


Wenn eine Verständigung jedoch unmöglich ist, setzen wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht durch.


Wir beraten und vertreten Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Geltendmachung von Lohn und Gehalt
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Abfindung
  • Sperrzeit
  • Arbeitszeugnis
  • Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Ausbildungsverhältnisse
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Pflegezeit
  • Schäden während der Arbeitszeit
  • Direktionsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht

und bei allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen