Bauabnahme

Das Ende der Bauzeit markiert die Bauabnahme.
Fehlerträchtig ist z. B., dass man sich Mängel nicht detailliert genug vorbehält oder dass man im umgekehrten Fall vorbehaltene Mängel nicht konkret genug abgrenzt.
Dann bleiben die Vorteile, welche für beide Seiten mit der Abnahme verbunden sein können, ungenutzt.


Wenn eine Abnahme bevorsteht informieren wir Sie auf Wunsch über deren rechtliche und vertragliche Anforderungen und Konsequenzen.
Wir beraten Sie, wie Sie die Abnahme hinsichtlich vorbehaltener Mängel konkret und eindeutig gestalten können, so dass Streit vermieden wird.
Wenn Sie möchten, stehen wir Ihnen gerne im Abnahmetermin unmittelbar zur Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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