BauRECHT


Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, also zwischen

  • Bauherren
  • Bauunternehmern
  • Bauhandwerkern
  • Subunternehmern
  • Auftraggebern
  • Auftragnehmern

 

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden in der Regel in Bauverträgen niedergelegt.
Hauptpflichten sind die Erbringung der Bauleistung auf der einen Seite und die Bezahlung des Werklohnes auf der anderen.


Aus diesen Hauptpflichten ergeben sich weitere Themen:

  • Leistungsumfang
  • Verpflichtung zur Erbringung von Nebenleistungen
  • Termintreue
  • Nachträge, Nachtragsleistungen
  • richtige Abrechung von Werklohnansprüchen
  • Anspruchssicherung, Bürgschaften
  • Abschlagszahlungen
  • juristische Prüfung der Abschlags- und Schlussrechnung
  • Abnahme
  • Baubehinderung und Behinderungsfolgen
  • Mängelbehandlung während der Bauausführung
  • Gewährleistungshaftung bei Baumängeln
  • Verzug
  • Vertragsstrafen
  • Beweissicherung…


Bauvertrag - Wie geht das?
Fundamental ist die Entscheidung, ob man die Vertragsbedingungen nach den Regeln der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) bevorzugt oder besser einen Werkvertrag nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches schließt.


Beide Varianten haben sowohl Vor- als auch Nachteile, die nach dem konkret in Aussicht genommenen Bauvorhaben gegeneinander abgewogen werden müssen.
Die Regeln der VOB müssen (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) im Ganzen vereinbart werden. Man kann sich also nicht die günstigen Regelungen herauspicken.
Wenn man nicht vereinbart, dass die Regeln der VOB gelten sollen, schließt man automatisch einen Werkvertrag nach BGB.


Als Bauhandwerker bauen Sie gerne und kümmern sich um Ihr Kerngeschäft.
Ihnen als Bauherrn kommt es vor allem auf das fertige Bauwerk an.
Für beide ist es verlockend auf Formularverträge zurückzugreifen, weil diese scheinbar den wenigsten bürokratischen Aufwand erfordern.


Solche Formularverträge eröffnen häufig bürokratische Baustellen.


Unserer Erfahrung nach enthalten Formularverträge oft Klauseln, die den Anschein einer Rechtssicherheit erwecken, aber von den Gerichten nicht anerkannt werden. Häufig sind sie entgegen ihres Anscheines doch unklar oder sie benachteiligen einen Vertragspartner unangemessen.


Die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, welche Vertragsklauseln zulässig sind und welche nicht, wurde im Laufe der Jahre immer umfangreicher.


Wir haben Erfahrung und die genaue Kenntnis der Rechtsprechung zum Baurecht.
Für Sie bringen wir uns regelmäßig auf den neuesten Stand.


Von der guten Regelung aller wesentlichen beim Bau auftretenden Fragen hängt es ab, ob Ihre Interessen klar und deutlich erkennbar sind oder ob Zweifel und damit Streit vorprogrammiert sind.


Wir gestalten die für Sie wichtigen Vertragbedingungen so, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Sollte es zu einem Streit kommen, unterstützen wir Sie mit dem Ziel einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung bei Ihren Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner.


Sollte eine außergerichtliche Verständigung mit Ihrem Vertragspartner unmöglich sein, setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche konsequent vor Gericht durch und wehren unberechtigte Forderungen beharrlich ab.