Erbrecht

 Familienkonstellationen sind in den letzten 30 Jahren vielfältig geworden.
Wenden Sie sich in Erbrechtsfragen vertrauensvoll an unsGeblieben ist der Wunsch, seine Angelegenheiten so zu regeln, dass die Angehörigen abgesichert sind und über das Erbe nicht in Streit geraten.
 
Wir entwerfen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen Testamente:
  • für Patchwork-Familien
  • für Alleinerziehende
  • für kinderlose unverheiratete Paare
  • für Eltern mit einem „ungeratenen“ Kind
  • für Eltern, die ihr behindertes Kind versorgen wollen, ohne dass das Erbe vom Sozialhilfeträger verwertet wird
  • und natürlich für den Wunsch „mein Ehegatte soll alles erben und erst nach seinem Tod sind unsere Kinder dran"

 

Erhalt des Geschaffenen und Gerechtigkeit!

Unternehmern ist es ein großes Anliegen, dass ihr Lebenswerk nicht zerschlagen wird.
Sie wollen ihr Betriebsvermögen dem passenden Nachfolger zukommen lassen. So soll das Kind, welches sich seit Jahren im elterlichen Betrieb engagiert die Firma fortführen können - ohne Mitsprache und ohne Geldforderungen seiner Geschwister.
Zur sicheren Vermeidung von Konflikten muss rechtzeitig vorbereitet und organisiert werden, wie die Geschwister abzufinden sind und der überlebende Ehegatte in gesicherten Verhältnissen weiterleben kann.
 
Unter anderem ist stets zu überlegen:
  • Ist ein Erbvertrag einem Testament vorzuziehen?
  • Ist eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll, um die erbschaftssteuerlichen Freibeträge mehrmals zu nutzen (vorweggenommene Erbfolge)?
  • Kann der Bedachte auch die Erbschaftsteuer aus den liquiden Mittel bezahlen? Oder muss er dafür einen Teil des ihm Zugedachten veräußern? Oder ist es nicht möglich, nur einen Teil zu verkaufen und der Erbe wäre gezwungen, alles zu versilbern?

 

Das Gesetz lässt eine Reihe von Regelungsmöglichkeiten zu. Diese können genutzt werden, um Konflikte zu vermeiden oder frühzeitig zu lösen. Wenn Sie selbst keine Anordnung treffen, bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften. Diese fungieren dann als „Auffangvorschriften“.
Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Bestimmungen häufig nicht den Wünschen der Mandanten und ihrer Angehörigen entsprechen.
 
Wir legen Ihnen den rechtlichen Gestaltungsspielraum dar und betreuen Sie dabei diesen Spielraum individuell auszuschöpfen.
 
Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Nachlassabwicklungen im Todesfall und gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen Bereichen des Erbrechts.
Einige Stichworte:
 
  • Wir stehen Ihnen bei Erbstreitigkeiten zur Seite.Erbauseinandersetzung
  • Erbengemeinschaft
  • Erbenhaftung
  • Erbvertrag
  • Nachfolgeplanung
  • Nachlassabwicklung
  • Nachlassverwaltung
  • Pflichtteil
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis
  • Vermögensnachfolge