Forderungseinzug, Zahlungsklagen, Mahnbescheide,

Inkasso und Zwangsvollstreckung

Haben Sie fällige Forderungen, die partout nicht bezahlt werden?
Wir verfolgen Ihre Außenstände zielstrebig und kompetent - vom außergerichtlichen Aufforderungsschreiben über die Titulierung bis zur Zwangsvollstreckung.
Wir kümmern uns um alles.
 
Wir bieten Ihnen an: 

 

Außergerichtliche Anschreiben

Ihre Geschäftsbeziehungen und Kunden sind uns so wichtig wie Ihnen. Deshalb
achten wir auf einen respektvollen Umgang mit höflichen Formulierungen und
sind gleichwohl hartnäckig, damit Sie Ihr Geld erhalten. Wir setzen kurze
Fristen und überwachen diese engmaschig.

 

Erstellung und Überwachung von Ratenzahlungsplänen

Wir vereinbaren für Sie rechtssichere Ratenzahlungen, die - falls es nötig
werden sollte - später eine einfache und schnellere gerichtliche Durchsetzung
ermöglichen.
Eingehende Zahlungen kontrollieren wir täglich und überweisen diese
entsprechend zügig an Sie weiter.

 

Titulierungen, d.h. die gerichtliche Feststellung Ihrer Forderung

  • Gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid)
    Spätestens am Werktag nach Übersendung Ihrer Unterlagen und Auftragerteilung versenden wir unseren Antrag auf Erlass Ihres Mahnbescheides an das Gericht.
    Den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides stellen wir am erstmöglichen Tag.
    Gerne können Sie uns Ihre Daten auch online übermitteln > Formular
  • Europäische Zahlungsbefehle
  • Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen (Streitwert unter EUR 2.000)
  • Zahlungsklagen - der „Klassiker“
    Wir erstreben insolvenzfeste Titulierungen, wann immer möglich.

Zwangsvollstreckung - gerne auch EU-weit

  • Sachpfändung
  • Forderungspfändung (Bankkonto, Lohn, Gehalt, Rente...)
  • Pfändung von Internet-Domains
  • Pfändung von Geschäftsanteilen
  • Zwangsvollstreckung in Grundstücke
 
Wir überraschen die Schuldner unserer Mandanten wirklich gerne.
Die Reform der Sachaufklärung hat uns ab 01.01.2013 zusätzlich ein neues, sehr interessantes Instrumentarium an die Hand gegeben.
 
Bitte sprechen Sie uns auch an, wenn Sie noch einen alten Titel im Hefter haben. Vielleicht ein etwas angestaubtes Urteil aus den 90ern?
 
Auch wenn Ihr Schuldner früher schon den „Offenbarungseid“ geleistet hat - es lohnt oft, sich nach ein paar Jahren wieder nach ihm umzusehen.
 

Noch schöner als ein Titel ist der titulierte Betrag auf Ihrem Konto!