Kostentransparenz

Sie möchten wissen, was es kostet, wenn wir Sie beraten oder vertreten?
Fragen sie uns! Entweder im persönlichen Gespräch oder über  > Kontakt. Wir teilen Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit so genau wie möglich mit, welche Kosten auf Sie zukommen.
 
Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Danach ist in den meisten Fällen der Wert maßgeblich, den die Angelegenheit für Sie hat.
Bei Geldforderungen ergeben sich die Gebühren aus der gesetzlichen Tabelle zum RVG. Bitte lesen Sie die Einzelheiten in unserem > ausführlichen Wertgebührenhinweis.
 
In vielen Fällen des Sozialrechts, im Strafrecht und wenn wir außergerichtlich für Sie tätig werden sieht das RVG Rahmengebühren vor. Bitte fragen Sie uns nach Einzelheiten.
Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich können wir ein Zeit- oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Hierüber sprechen wir bei mit Ihnen bei Mandatsbeginn.
 
Wir sorgen für Kostentranzparenz
Für „Verbraucher“, d. h. für Mandanten in privaten Angelegenheiten, wurde vom Gesetzgeber das Honorar für eine Beratung auf EUR 250,00 bzw.
EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.
Wir berechnen für die Erstberatung eines Verbrauchers mindestens EUR 20,00 und höchstens EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Sache.
 
Wenn es Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nicht erlauben einen Rechtsanwalt zu beauftragen, müssen Sie dennoch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten. Dann kann für Sie Beratungshilfe in Betracht kommen. Über Ihren Antrag entscheidet das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht und erteilt Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Sie müssen dann nur noch EUR 15,00 Eigenbeteiligung bezahlen.
Wenn Sie Ihren Antrag schon vorausgefüllt mit zum Amtsgericht nehmen möchten, finden Sie unter >https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_avr_70&formtecid=2&areashortname=SMJus das nötige Formular.
 
In einem Prozess beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht.
Dann übernimmt der Staat die Gerichtskosten und Ihre Anwaltskosten oder erlaubt Ihnen diese in auf Sie abgestimmten Raten abzuzahlen.
Erforderlich ist eine Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Formular gibt es unter >https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_avr_200&formtecid=2&areashortname=SMJus.