Leistungsumfang - ein Element des Bauvertrages


Die reine Leistungsbeschreibung ist für einen Nichtfachmann noch das Verständlichste an einem Bauvertrag.


Doch sogar die Leistungsbeschreibung kann Lücken enthalten, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.


Solche Lücken führen im Baufortschritt zu bösen Überraschungen, wenn unentbehrliche (und kostspielige) Nachtragsaufträge erteilt werden müssen.


Selbst ein Vertrag mit pauschalierter Vergütung schützt nicht unbedingt vor Nachträgen.


Mit einer klugen und vorausschauenden Vertragsgestaltung können Sie Vorsorge treffen. Wir helfen dabei: Entweder prüfen wir den Vertrag, den Ihnen Ihr Vertrags-partner vorgelegt hat, ehe Sie diesen unterzeichnen oder wir erstellen den Vertrag nach Ihren Interessen selbst. 

 

 

 

 

 

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