Sozietät

Arbeitsweise / Philosophie / Grundeinstellung

Die Bezeichnung Sozietät (= Gesellschaft) ist ein traditioneller Begriff für die gemeinsame Ausübung eines freien Berufes durch mindestens zwei Personen.
Wir haben diese Bezeichnung gewählt, um hervorzuheben, dass uns die bewährten Anwaltstugenden sehr wichtig sind.
 
ParagraphenzeichenUnabhängigkeit, Parteilichkeit und Verschwiegenheit sind drei zentrale Grundpfeiler der Anwaltschaft. Ohne sie würde ein Rechtsstaat nicht funktionieren.
 
Wir sind unabhängig. Das heißt: Als Anwälte unterliegen wir keinerlei Weisungen. Wir üben unsren Beruf selbstbestimmt aus. Uns bindet nur das Recht.
 
Wir sind parteilich. Das heißt: Wir sind ausschließlich den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Selbst wenn alle gegen Sie sein sollten, stehen wir als Ihre Anwälte immer loyal an Ihrer Seite. Loyal heißt aber nicht kritiklos. Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen nach unserer Einschätzung verrannt haben, sagen wir Ihnen das offen. Denn einen aussichtslosen Prozess zu führen, kostet nur Geld und Nerven. Damit wäre Ihren Interessen nicht gedient.
 
Wir sind verschwiegen. Das heißt: Kein Gericht und keine Behörde kann uns zwingen, ohne Ihr Einverständnis Informationen weiterzugeben, die Sie uns anvertraut haben. Wir dürfen nicht nur, wir müssen schweigen. Das gilt auch, wenn das Mandat beendet ist und sogar über den Tod hinaus. Und das gilt selbstverständlich auch für unsere Mitarbeiter.
 
Als Anwälte sind wir verpflichtet, unsere Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, sie vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
 
Außerdem wird von uns Anwälten von Berufs wegen eine besondere Zuverlässigkeit erwartet. Die berufsmäßige Wahrnehmung fremder Interessen und die Empfangnahme und Verwaltung fremder Gelder erfordern ein hohes Maß an Verantwortung und Redlichkeit.
 
Falls im Einzelfall dennoch ein Fehler passiert, haftet ein Anwalt für Schäden, die dem Mandanten entstehen. Jeder Rechtsanwalt ist daher verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 250.000 EUR Deckungssumme zu unterhalten.
Der Gesetzgeber hat Rahmenbedingungen geschaffen, damit rechtssuchende Bürger ihrem Anwalt Vertrauen schenken können. Eine umfassende Ausbildung - Universitätsstudium und Vorbereitungsdienst als Referendar mit dem Erwerb der Befähigung zum Richteramt - rundet diesen hohen Anspruch ab.