Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Jeder kann in die Lage geraten, seine persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr regeln zu können. Ein Unfall, ein Schlaganfall kommen plötzlich, eine Alterserkrankung vielleicht trügerisch schleichend. Gemeinsam ist ihnen die mindestens zeitweilige Handlungsunfähigkeit des Betroffenen.


Sie können Vorsorge treffen!

Sie können verhindern, dass das Betreuungsgericht einen Fremden als Betreuer für Sie auswählt, obwohl Sie Angehörige oder nahestehende Menschen haben, denen Sie vertrauen, die Sie gut kennen und welche bereit sind, Ihnen die nötige Hilfe zu geben.


Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss auf das Betreuungsgericht bei der Auswahl Ihres Betreuers. Das Gericht prüft nur noch, ob der von Ihnen gewählte Betreuer auch Ihrem Wohl entspricht. Der von Ihnen gewählte Betreuer wird vom Gericht in seiner laufenden Tätigkeit überwacht.


Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die sog. Rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) komplett vermeiden.
Wir arbeiten nach Ihren Wünschen eine umfassende Regelung aus, die Ihnen die notwendige Hilfe bei größtmöglicher Sicherheit verschafft.
In der Vollmacht können Sie beispielsweise Anordnungen zu Ihren Verträgen (Mietvertrag, Telefon, etc.), Ihrem Vermögen (Bankgeschäfte), zu der Führung Ihres Betriebes wenn Sie selbstständig sind, zur Ihrer Vertretung gegenüber Behörden, Krankenkassen, Pflegekassen, Ihrem Aufenthaltsort (z. B. Kurzzeitpflege, Hospiz) usw. treffen.


Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, wie Sie in gesundheitlicher Hinsicht behandelt oder gerade nicht behandelt werden möchten.
Was halten Sie etwa von künstlicher Ernährung? Oder von lebensverlängernden Maßnahmen? Wie sieht es mit bewusstseinsdämpfenden Mitteln aus, wenn nur noch sie den Schmerz lindern?


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen einander. Mit der Patientenverfügung geben Sie Ihrem Bevollmächtigten oder Ihrem Betreuer einen Einblick in Ihre Vorstellungen vom Leben und Sterben. Gleichzeitig kann Ihr Bevollmächtigter mit Ihrer Patientenverfügung in der Hand Ihren Willen durchsetzen.


Wir beraten Sie gerne in der Entscheidung, ob eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht für Sie die bessere Wahl ist, sowie über deren Form und Inhalt, so dass Ihre Anordnungen auch wirksam sind.

Dabei respektieren wir Ihre Individualität, wollen Sie in Ihrer Persönlichkeit und Ihren Vorstellungen kennenlernen und arbeiten grundsätzlich einzelfallbezogen.


Wir erstellen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

  • für Menschen mit chronischen Krankheiten
  • für ältere Menschen
  • für alleinstehende Menschen
  • für Menschen mit psychischen Krankheiten, die mit neuen Schüben rechnen müssen
  • für Menschen mit riskanten Berufen
  • für Menschen mit abenteuerlichen Hobbys
  • für Eltern mit Kindern, die noch nicht auf eigenen Beinen stehen
  • für Selbstständige

 

Wir veranstalten Workshops zum Thema Patientenverfügung in kleinen Gruppen von zwei bis fünf Teilnehmern. Wir möchten Sie ermutigen, sich mit unserer Begleitung Ihren Vorstellungen von Krankheit, Sterben und Tod zu nähern. Wir entwickeln daraus gemeinsam die entsprechenden Folgerungen für Ihre persönliche Patientenverfügung. Wir helfen Ihnen, Ihre Verfügung zu formulieren.


Sind Sie interessiert? Bitte kommen Sie auf uns zu > Kontakt.