Mängelansprüche

Eine außerordentlich wichtige Materie des Baurechts sind die Baumängel, sowohl die tatsächlich vorhandenen als auch die vorgeschobenen.


Die richtige Herangehensweise ist ausschlaggebend. Sie umfasst die stichhaltige und rechtzeitige Mangelanzeige ebenso wie das Ergreifen von Druckmitteln, z. B. Zurück-behaltungsrechte, Klage auf Kostenvorschuss für die Mangelbeseitigung etc.


Neben der richtigen Geltendmachung kommt es bei technisch schwierig zu beurteilenden Baumängeln maßgeblich darauf an, rasch einen zuverlässigen Sachverständigen beizuziehen, damit nicht wegen Unklarheiten darüber, ob nun eine Regelwidrigkeit vorliegt oder nicht, die zügige Vorgehensweise verzögert wird.


Die schnelle Reaktion ist von besonderer Wichtigkeit.
Derartige Baumangel-Sachverhalte sind mit zunehmendem Zeitablauf schwieriger zu beweisen. Bei Überbauungen lässt sich der Mangel nur noch durch kostspielige Bauöffnungen beweisen. Oder der Mangel wird durch Abnutzung überdeckt…
Außerdem steigt mit dem Lauf der Zeit auch das Risiko, dass Ihr Vertragpartner zahlungsunfähig werden könnte.


Wir suchen für Sie die bestmögliche Vertragsgestaltung damit Sie nicht jahrelang Ihrem Geld hinterherlaufen müssen und auch nicht auf den Mängeln sitzen bleiben.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen, Ihre berechtigten Forderungen notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.