Steuerrecht - Umsatzsteuer

Zu den Mehrwertsteuersätzen gibt es genügend spitzfindige Presseartikel. Welt Online titelt am 09.01.2007: “Hätten Sie den richtigen Steuersatz gewusst?“ und Norbert Kracht schreibt am 29.10.2010 auf www.capital.de vom „Umsatzsteuer-Wahnsinn“.
Die Feinheiten in der Unterscheidung zwischen Leistungen, die mit 7 % MwSt. und solchen, die mit 19 % besteuert werden, sind schwer zu ergründen.
 
Gefährdet sind Unternehmer, die ihre Leistungen jahrelang guten Gewissens mit 7 % Mehrwertsteuer anbieten, zum Beispiel in der Schulspeisung:
Liefert ein Unternehmer günstiges Mittagessen (eigentlich 7 %) an Schulen und macht dann den Fehler, das benutzte schuleigene Geschirr abzuwaschen, wird seine gesamte Leistung mit 19 % besteuert. Angeblich läge der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf dem Abwasch.
 
Speisen „to go“: 7 %
Speisen, die an Tischen - auch an denen des benachbarten Geschäftes! - verzehrt werden:
19 %
 
Dagegen entschied der BFH im Sommer 2011, dass der Verkauf von Nachos und Popcorn im Kino mit nur 7 % besteuert wird. Schließlich läge der Schwerpunkt der Leistung im Film-Gucken.
 
Auch wir warten auf eine grundlegende USt.-Reform.
Bis dahin machen wir für unsere Mandanten das Beste aus der Situation.