Vertragsrecht

Das Leben spielt sich in Verträgen ab.
 
Lesen Sie als Verbraucher in Verträgen das „Kleingedruckte" immer bis zum Ende?
Und kennen Sie als Unternehmer alle Details der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Partner?
Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in der Realität anders aus...
 
Nicht selten wird auf „die Schnelle“ irgendein Standard- oder Mustervertrag unterschrieben. Schlimmstenfalls werden bloß Parteien und Datum angepasst, nur, um „irgendwas Schriftliches“ in der Hand zu haben. Immer wieder werden Bruchstücke aus zwei und mehr verschiedenen Vordrucken in sich widersprüchlich zusammengeschustert.
 

„Irgendwas Schriftliches“ reicht nicht!

Wir entwickeln und gestalten VerträgeDenn: Vertragsgestaltung ist von geradezu existentieller Bedeutung. Ein schlechter Vertrag kann enorme Kosten verursachen und auch das Image nachhaltig schädigen.
 
Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Zusammenhang, kann der Auslöser für einen Streit sein. Im Endeffekt geht es meist ums Geld.
 
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden schlittern.
 

Vertragsrecht - oft eine folgenschwere Angelegenheit

Für uns ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet.

Wir entwickeln und gestalten vorausschauende Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben.

Wir achten besonders auf verständliche und klare Vertragswerke um prozessuale Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ihre Risiken unter bestmöglichem Erhalt der Chancen zu minimieren.
100%ig ausschließen lassen sich Risiken vertraglich nicht, zumal sogar Verträge zwischen Unternehmern etlichen Schutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegen.
Gewichtig sind insbesondere die AGB-Vorschriften des BGB in §§ 305 ff. BGB.
 

Und welchen Vertrag hätten Sie gern?

Wir nehmen Ihren Vertrag genau unter die LupeBei wiederkehrenden Vertragssituationen liegt es auf der Hand ein individuelles Vertragskonzept, eine gute Art Vertragsmuster, zu entwerfen und Angebote entsprechend zu vereinheitlichen.
Hier ist es unerlässlich zu besprechen, wann dieses spezifische Muster verwendet werden kann und wann Abweichungen in einzelnen Verträgen wiederum erneut von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollten.
Wir stehen Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen zur Seite.
Nicht professionell ausgearbeitete oder auch veraltete Verträge enthalten nicht selten Klauseln die unwirksam sind, etwa weil sie eine Vertragspartei zu sehr benachteiligen. Häufig betrifft das Haftungsklauseln und Vertragsstrafen. Wir stellen daher jede Klausel auf den Prüfstand und machen Ihnen Anpassungsvorschläge.
Wir begleiten Sie beim konstruktiven Bereinigen von Störungen im laufenden Vertragsverhältnis und bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge, die Ihnen kein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bieten.
 
Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche zielstrebig durch und wehren unberechtigte Forderungen beharrlich ab.
 

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen >